Search

Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung

Wir setzen auf dem von uns genutzten Grundstück eine Videoüberwachung ein.

Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

Empfänger / Weitergabe von Daten

Einer Weitergabe der Daten erfolgt nicht an andere Dienstleister, die Überwachungs-aufgaben werden von unserem Unternehmen wahrgenommen.

Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir Daten ggf. an Strafverfolgungsbehörden weiter.

Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.

Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt.

Du erreichst diesen wie folgt:

E-Mail: datenschutz@berlinerglas.de

Deine Rechte als Betroffene/r

Du hast das Recht auf Auskunft über die dich betreffenden personenbezogenen Daten. Du kannst dich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von dir verlangen, die belegen, dass du die Person bist, für die du dich ausgibst.

Ferner hast du ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit dir dies gesetzlich zusteht.

Schließlich hast du ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Löschung von Daten

Daten aus der Videoüberwachung werden grundsätzlich nach Ablauf von 7 Tagen gelöscht.

Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum, Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Du hast das Recht, dich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.